Die Begriffe "Schwule und Lesben" auf dem Homosexuellen-Mahnmal in Berlin

eine sprachliche Erpressung

I. Text

II. Analyse der Begriffe

III. Erpreßbarkeit des Staates durch Wertenthaltung

I. Text

1 Erloschener externer Link ist grau unterlegt.

Am 27.5.2008 wurde durch die Bundesregierung das Mahnmal für im Nationlsozialismus verfolgte Homosexuelle der Öffentlichkeit übergeben. Die Gedenktafel auf dieser Stele hat folgenden Wortlaut:

"Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellen-Verfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. 1935 ordneten die Nationalsozialisten die umfassende Kriminalisierung männlicher Homosexualität an. Dazu wurden die im Paragraf 175 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Bestimmungen gegen homosexuelles Verhalten erheblich verschärft und ausgeweitet. Bereits ein Kuss unter Männern konnte nun zu Verfolgung führen. Paragraf 175 bedeutete Gefängnis oder Zuchthaus. Es gab über 50.000 Verurteilungen. Teilweise konnten die NS-Behörden die Kastration Verurteilter erzwingen. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von ihnen überlebte die Lager nicht. Sie starben aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder wurden Opfer gezielter Mordaktionen.

Die Nationalsozialisten haben die Lebenswelten von Schwule und Lesben zerschlagen. Weibliche Homosexualität wurde – außer im annektierten Österreich – nicht strafrechtlich verfolgt. Sie galt den Nationalsozialisten als weniger bedrohlich. Gerieten lesbische Frauen dennoch in Konflikt mit dem Regime, waren auch sie Repressionen ausgesetzt. Schwule und Lesben lebten in der NS-Zeit eingeschüchtert und unter stetem Zwang zur Tarnung.

Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule lange Zeit weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der Paragraf 175 unverändert bis 1969 fort.

Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen dieser Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.

Mit diesem Denkmal will die Bundesrepublik Deutschland die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen."

Der von der Bundesregierung verantwortete Text verwendet "Schwule und Lesben" als amtliche Begriffe zur Unterscheidung homosexueller Männer und Frauen. Es zeigt sich darin der bemerkenswerte Vorgang, wie durch die Insistenz einer gesellschaftlichen Randgruppe die Sprachgemeinschaft gezwungen wird, Begriffe des Unnormalen als normal, Negatives als positiv auszugeben. Die sprachlichen Zusammenhänge verdienen differenziert untersucht zu werden.

II. Analyse der Begriffe

1.        Das Adjektiv homosexuell bezeichnet beide Geschlechter, das Adjektiv lesbisch nur gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Frauen.

2.        Das Adjektiv lesbisch kann als begrifflich neutral gelten. Es leitet sich von der Insel Lesbos her, wo die Dichterin Sappho im 6. Jh. v.Chr. vornehme Mädchen erzog und ihre Beziehungen zu ihnen in Gedichten ausdrückte.

Das Substantiv Lesbe hingegen ist im Sprachgebrauch des Normalbürgers weniger als wertneutral, sonder eher als wertabsprechend (abfällig) anzusehen.

3.        Dem Adjektiv lesbisch entspricht kein wertneutraler (denotativer) Begriff für "männlich homosexuell". Als Pendant zu lesbisch übernahm die Homosexuellen-Bewegung den bereits existierenden verächtlichen (konnotativen) Begriff schwul.

4.        Das Adjektiv homosexuell verbindet sich länger mit der Vorstellung männlicher Homosexualität. Ebenso eignet es sich als Substantiv besser für Männer als für Frauen: Normal klingt etwa "Er ist ein Homosexueller", eher ungewöhnlich "Sie ist eine Homosexuelle". Die Assoziation zu lateinisch homoMensch, Mann mag hier einen konnotativen Einfluß haben.

Der Plural Homosexuelle umfaßt zwar beide Geschlechter, berücksichtigt aber zu wenig das zahlenmäßig geringer vertretene weibliche Geschlecht.

1.        Das Adjektiv schwul wurde laut Duden (Herkunftswörterbuch 1963) im 17. Jh. aus dem Niederdeutschen ins Hochdeutsche übernommen und im 18. Jh. – vielleicht parallel zu kühl – zu schwül umgelautet. Seine Bedeutung ist "drückend heiß".

Schwüles Wetter wird allgemein als ein unangenehmer Zwischenzustand empfunden, dessen Beendigung man sich in Form eines "reinigenden Gewitters" herbeiwünscht. Seit dem 19. Jahrhundert wird schwul als mißbilligender Begriff für homosexuell verwendet. Man assoziierte also mit homosexuell einen Triebzustand, der keine wirkliche Befreiung erfährt, sondern einen Dauerzustand darstellt. Wie schwüles Wetter wurde also Homosexualität als unnatürlich empfunden.

2.        Im Englischen okkupierten die männlichen Homosexuellen das Adjektiv gayfröhlich als Selbstbezeichnung und kreiierten hiermit einen Euphemismus, der ihnen Glückserfüllung suggeriert. (Daß gay in seiner ursprünglichen Bedeutung nicht mehr unbelastet verwendet werden kann, zeigt sich darin, daß heutige zweisprachige Lexika "schwul" als erste Bedeutung angeben, während die Formen gailly und gaiety davon noch unberührt erscheinen.)

Deutsche Homosexuelle hingegen machen eine abwertende Fremdbezeichnung zu einer Selbstbezeichnung, die sie hartnäckig ins Positive umdeuten. Aber die Sprache selbst widerlegt ihren Anspruch auf Normalität.

3.        Die Erfahrung, daß man zu zweit stärker ist als allein und größere Akzeptanz beanspruchen kann, hat die Verfechter homosexueller "Identität" veranlaßt, für den männlichen und weiblichen Zweig der Bewegung adjektivische und substantivische Begriffspaare zu schaffen.

4.        Die Standardsprache bietet für die Selbstbezeichnungen der Homosexuellen-Bewegung keine parallelen Begriffspaare. Diese Tatsache und der unentwegte Anspruch der Homosexuellen auf alternative "sexuelle Orientierung" führten zur Umwandlung von Selbstbezeichnungen in Standardbegriffe.

5.        Kein Benutzer der deutschen Sprache ist feilich gezwungen, die Begriffe "Schwule und Lesben" in einem sachlichen Zusammenhang zu verwenden, ebenso wie es jedem unbenommen ist, sie so zu gebrauchen, daß daraus die persönliche Auffassung von Homosexualität als Abweichung von der Norm erkennbar wird.

Warum aber läßt sich die Bundesregierung durch die Homosexuellen-Bewegung instrumentalisieren, deren Selbstbezeichnungen als sachliche Begriffssprache zu verwenden?

III. Erpreßbarkeit durch Wertenthaltung

1.        Heutige Politiker vertreten generell die Auffassung, der Staat sei zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, seine Aufgabe bestehe in erster Linie darin, "Rahmenbedingungen" zu schaffen, die nach individueller Entscheidung ausgefüllt werden können und müssen. Inwiefern diese Auffassung dem Wesen des Staates gerecht wird, ist eine andere, hier nicht zu erörtende Frage.

2.        Weltanschauliche Neutralität impliziert Enthaltung von Werturteilen. In der Tat, staatliche Ordnung hat den verschiedensten gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, darunter auch solchen, die von der Sittennorm der Mehrheit abweichen, wie z.B. Abtreibung, Prostitution, Homosexualität. Ihr derzeitiges Bestreben ist, Abweichung von der Norm nicht auszugrenzen, sondern durch gesetzliche Regelungen in das Gefüge der Gesellschaft einzubinden und so Formen der Diskriminierung zu überwinden.

Nun hat aber der Druck der Homosexuellen-Bewegung bewirkt, daß Homosexualität nicht mehr als Abweichung von der Norm betrachtet werden darf, sondern als alternative Geschlechtsorientierung zu gelten hat. Bekanntlich wurde in der USA 1973 Homosexualität aus der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. Wer sie dennoch als Abweichung von der Norm aufrecht erhält, zieht sich nicht nur den erbitterten Vorwurf der Diskriminierung zu, sondern muß zunehmend strafrechtliche Folgen fürchten. Als diskriminierend gilt in konsequenter Weiterführung jeder, der sich der Sprachregelung der Homosexuellen-Bewegung zu entziehen versucht. Auf diese Weise hat sich die Bundesregierung erpreßbar gemacht. Den durch seine Grundbedeutung negativ definierten Begriff schwul als sachlichen Terminus verwenden zu sollen, kommt einer sprachlichen Vergewaltigung gleich, einer Kröte, die man schluckt, ohne sich etwas anmerken zu lassen.

3.        Der Bundesregierung ist nicht leicht zu raten, wie sie anders verfahren könnte. Da Psychotherapeuten mehrheitlich die Eigendefinitionen der homesexuellen Aktivisten übernommen haben, würden parlamentarische Anhörungen über den wissenschaftlichen Stand der Homosexualität keine objektiven Ergebnisse bringen.

Eine Minorität von Therapeuten, die frühere Erkenntnisse über Homosexualität nicht als gegenstandslos betrachten, assozieren sie unter anderem mit mißlungener Identitätsbildung im Elternhaus. Von diesem Gesichtspunkt müßten homosexuell veranlagte Menschen auch von staatswegen ermutigt werden, gesetzlich finanzierte Beratungsstellen aufzusuchen, die zur Indentitätsfindung beitragen können. Eine solche Sichtweise steht jedoch gegenwärtiger Auffassung von individueller Selbstbestimmung und autonomer Moral schier unüberwindlich entgegen.

 

 

Erstellt: Juni 2008

 

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